Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reisevermittler zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

2. Vertragsinhalt, Vertragsschluss

2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

2.2 Bei Anmeldungen auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Anmeldung erfolgt zugleich auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reisevermittler/Reisebüro zustande. Dieser bedarf keiner bestimmten Form. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung.

 
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Daten in der Buchungsbestätigung unmittelbar nach Eingang auf Richtigkeit zu überprüfen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, muss er sich unmittelbar nach Eingang der Bestätigung mit dem Reisevermittler/Reisebüro in Verbindung setzen. 

 

2.4 Die Rechte und Pflichten des Reisevermittlern/Reisebüros und des Kunden ergeben sich dabei aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften  der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

2.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
 

3. Auskünfte, Hinweise

3.1 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler nur  im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden. Insbesondere Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben gegenüber dem Reisevermittler/Reisebüro.

3.2 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler/Reisebüro daher gemäß § 676 BGB nicht. 
 

4. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

4.1 Der Reisevermittler/Reisebüro informiert den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist. Der Reisevermittler/Reisebüro kann ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (Staatenlosigkeit, Doppelstaatsbürgerschaft usw.) besteht. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. 

4.2 Ausländer und Inhaber eines Fremdpasses müssen gesonderte Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften beachten. Daher wird diesem Kundenkreis empfohlen, die gesonderten Vorschriften bei den zuständigen Konsulaten zu erfragen.


4.3 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und - in Eilfällen - den Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

4.4 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.


4.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittsversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Der Abschluss dieser Versicherungen wird dem Reisenden ausdrücklich empfohlen. Die Versicherung ist im jeweiligen Leistungspreis nicht enthalten.

5. Vermittlung von Flugscheinen

5.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Flügen.

5.2 Mit den Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.

5.3 Dem Kunden gegenüber wird der Reisevermittler jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

5.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.

5.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Sollte der Kunde gebuchte Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch vom Reisevermittler auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

5.6 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar – unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommen. Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
 

6. Inkasso, Zahlungen

6.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen können nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB erhoben werden, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Soweit sichergestellt ist, dass dies gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, bzw. bei Pauschalreisen unter Berücksichtigung von § 651 k BGB geschieht, ist der Reisevermittler/Reisebüro berechtigt, den Preis der vermittelten Leistung für den Kunden zu verauslagen.

6.4 Der Reisenden kann gegen die Weiterleitung des Reisepreises an den Leistungserbringer gegenüber den Reisevermittler keine Einwendungen geltend machen. 

6.5 So die Einziehung des Reisepreises unmittelbar durch den Reiseveranstalter erfolgt, gelten die Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters/Anbieter gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen. 


7. Vermittlungs-Entgelte

Selbstständige Vermittlungs-Entgelte des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung.

 
8. Reiseunterlagen

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm ausgehändigten bzw. übersandten Reiseunterlagen unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Über etwaige Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen festgestellten Unstimmigkeiten muss der Kunde umgehend den Reisevermittler unterrichten.

 

9. Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen

9.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.

9.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers/Reisebüros zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.

10. Haftung des Reisevermittlers

10.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechenden vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit den Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.

 

10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

10.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

10.4 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.
 

11. Ausschlussfrist/Verjährung

11.1 Sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund,  hat der Kunde innerhalb eines Monats in Schriftform geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem vertraglich mit dem Leistungsträger  vereinbarten Leistungsende = Reiseende. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet verhindert. 

11.2 Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglichen Rückreisedatum oder Datum des Endes der erbrachten Leistung. 

11.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen Reisevermittler und Kunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


11.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.

11.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die Ihren Wohnsitz  oder gewöhnlichen Aufenthaltsort  nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.